Nach Informationen der Landesregierung und des Gesundheitsamtes sollen aufgrund der Corona-Krise die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Nicht zwingend notwendige persönliche Rücksprachetermine sind daher zu vermeiden.
Wir bieten daher wie gewohnt Rücksprachetermine - jedoch vorrangig telefonisch - an. Bitte vereinbaren Sie daher einen Termin zur telefonischen Rücksprache und geben Ihre Telefonnummer an. Wir würden Sie dann zu der vereinbarten Zeit anrufen, um die Besprechung durchzuführen.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr Verständnis.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Ggf. besteht bei geringen Einkommensverhältnissen die Möglichkeit, staatliche Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten in Anspruch zu nehmen.
Einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe stellt nach Angabe der Einkommens- und Vermögensverhältnisse das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht aus.
Der Berechtigungsschein für die Beratung sollte im ersten Termin dem hiesigen Büro vorgelegt werden.
Der Eigenanteil für die staatliche Beratungshilfe beträgt für den Mandanten lediglich 10,00 EUR.